Der Verein basiert auf einer klaren, zweigeteilten Mitgliederstruktur, die juristische Expertise und die Unterstützung aus dem Gesundheitswesen wirkungsvoll verbindet:
1. Anwaltsmitglieder (Aktivmitglieder)
Anwaltsmitglieder sind zugelassene Anwältinnen und Anwälte mit ausgewiesener Spezialisierung im Medizinalrecht. Sie übernehmen aktiv Mandate im Rahmen des Vereinszwecks und arbeiten zusammen, um sachgerechte Tarifstrukturen im Gesundheitswesen juristisch durchzusetzen.
Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Anwaltsmitglieder sind im Anwaltsreglement des Vereins festgelegt (siehe: advomedica.ch).
Kernpunkte des Anwaltsreglements:
2. Gesundheitsmitglieder (Passivmitglieder)
Gesundheitsmitglieder sind Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem Gesundheitswesen – insbesondere Ärztegesellschaften, Fachgesellschaften oder einzelne Leistungserbringer –, die den Verein finanziell und ideell unterstützen, jedoch keine Mandate übernehmen.
Beteiligung und Nutzen:
Solidarische Finanzierung: Unterstützung der juristischen Verfahren durch Mitgliederbeiträge und freiwillige zusätzliche Beiträge gemäss individueller Finanzierungsvereinbarung.
Indirekte Interessenvertretung: Mitwirkung an einem starken, strukturierten Vorgehen zur Sicherung sachgerechter Tarife und der medizinischen Versorgung.
Transparenz: Regelmässige Information über laufende Verfahren, Strategien und Ergebnisse.
Einbindung: Möglichkeit zur Mitwirkung an gesundheitspolitischen Positionierungen und Stellungnahmen des Vereins.
1. Anwaltsmitglieder (Aktivmitglieder)
Anwaltsmitglieder sind zugelassene Anwältinnen und Anwälte mit ausgewiesener Spezialisierung im Medizinalrecht. Sie übernehmen aktiv Mandate im Rahmen des Vereinszwecks und arbeiten zusammen, um sachgerechte Tarifstrukturen im Gesundheitswesen juristisch durchzusetzen.
Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Anwaltsmitglieder sind im Anwaltsreglement des Vereins festgelegt (siehe: advomedica.ch).
Kernpunkte des Anwaltsreglements:
- Voraussetzungen: Anwaltszulassung in der Schweiz, Spezialisierung im Medizinalrecht, Schwerpunkt auf Vertretung von Leistungserbringern.
- Fallübernahme: Eigenverantwortliche Mandatswahl, Ressourcen- und Fachkenntnisprüfung, kollegiale Rücksprache bei Unsicherheiten.
- Honorierung: Transparente, marktübliche Abrechnung bis max. CHF 400/h plus 3 % Spesenpauschale und MWST; detaillierte Rechnungslegung erforderlich.
- Wissensaustausch: Zentrale Ablage, freiwillige Beteiligung an Vorlagenentwicklung und Know-how-Transfer, regelmässige fachliche Treffen.
- Datenschutz & Compliance: Strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, geregelter Umgang mit Mandantendaten, ethische Standards, interne Qualitätssicherung.
- Weiterbildung & Qualität: Verpflichtung zu regelmässiger Fortbildung, Einhaltung hoher fachlicher Standards.
- Konfliktlösung: Interne Schlichtungsstelle für Konfliktfälle, transparente Kommunikation bei Interessenskonflikten.
- Haftung: Eigenverantwortung und Empfehlung einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung.
2. Gesundheitsmitglieder (Passivmitglieder)
Gesundheitsmitglieder sind Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem Gesundheitswesen – insbesondere Ärztegesellschaften, Fachgesellschaften oder einzelne Leistungserbringer –, die den Verein finanziell und ideell unterstützen, jedoch keine Mandate übernehmen.
Beteiligung und Nutzen:
Solidarische Finanzierung: Unterstützung der juristischen Verfahren durch Mitgliederbeiträge und freiwillige zusätzliche Beiträge gemäss individueller Finanzierungsvereinbarung.
Indirekte Interessenvertretung: Mitwirkung an einem starken, strukturierten Vorgehen zur Sicherung sachgerechter Tarife und der medizinischen Versorgung.
Transparenz: Regelmässige Information über laufende Verfahren, Strategien und Ergebnisse.
Einbindung: Möglichkeit zur Mitwirkung an gesundheitspolitischen Positionierungen und Stellungnahmen des Vereins.